Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenlegen – Aktion der Lebenshilfe unterstützen
Die Lebenshilfe Bremerhaven hat einen Brief an den Bremerhavener Bundestagsabgeordneten Uwe Schmidt geschrieben. Wir bitten um Unterstützung dafür, dass der Gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI – RefE) wieder in das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aufgenommen wird.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat ihre Mitglieder sowie Menschen mit Behinderung und Familien mit behinderten Angehörigen gebeten, Briefe an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu schreiben. Hiermit soll erreicht werden, dass der Gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI – RefE) wieder in das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aufgenommen wird. Damit wäre es in Zukunft möglich, dass auch die Leistungen der Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung voll umfänglich für die Verhinderungspflege genutzt werden können. Das würde dazu führen, dass deutlich mehr Geld für flexibel einsetzbare und kurzfristig organisierte Ersatzpflege zur Verfügung steht.
Die Lebenshilfe Bremerhaven ist dem Aufruf gefolgt und hat den Brief (Muster im Anhang) an den Bremerhavener Bundestagsabgeordneten Uwe Schmidt geschickt.
Weiter Infos: Im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes war ein solcher sog. Gemeinsamer Jahresbetrag zunächst vorgesehen (§ 42a in der Fassung des Referentenentwurfs). Die Regelung ist dann jedoch wieder gestrichen worden. Wir appellieren daher an die Mitglieder des Bundestages, den Gemeinsamen Jahresbetrag wieder aufzunehmen. Das Gesetz ist am 27. April in den Bundestag eingebracht worden. Voraussichtlich am 24. Mai 2023 wird der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beschließen. Das heißt es bleiben nur noch wenige Wochen, um noch Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen.