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Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren (EV) in der Anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), das maximal drei Monate dauert, dient der Feststellung, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, welche beruflichen Bildungsbereiche und welche beruflichen Bildungsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.

Es gilt als Einstiegsphase, in der die vorhandenen Fähigkeiten und der Wissensstand im Arbeitszusammenhang sowie die Interessen und Wünsche der Teilnehmenden hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft sowie ihrer persönlichen Entwicklung recherchiert werden.

Vor allem durch das Kennenlernen der Arbeitskolleginnen und Kollegen, der Gruppenleitungen und anderer Mitarbeiteri:nnen, der Räumlichkeiten, der angebotenen Arbeit und der Arbeitsabläufe sowie der Gruppenregeln und der Tagestruktur erfolgt eine erste Orientierung.
Im weiteren Verlauf sollen darüber hinaus gehende Arbeiten und Arbeitsabläufe, andere Gruppen und Räumlichkeiten sowie das kollegiale Umfeld und Angebote der WfbM erlebt werden.

Einen besonderen Stellenwert im Bildungsprozess nimmt die Mitverantwortung der Teilnehmenden ein, die durch das Deutlichmachen ihrer Interessen wesentlich die Richtung der Förderung mitbestimmen.

Aus den Erkenntnissen, die während des Eingangsverfahren erworben werden, wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt, der als Grundlage für die in der Regel anschließende Berufsbildungsmaßnahme dient.

Die Maßnahme, die in der Regel von der Agentur für Arbeit, dem Rentenversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft u. a. finanziert wird, mündet meist in die Berufsbildungsmaßnahme der WfbM. Eine Eingliederung direkt in andere berufsfördernde Maßnahme oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Falls aufgrund der Schwere der Behinderung festgestellt wird, dass eine Werkstattfähigkeit nicht gegeben ist, wird eine Empfehlung für den Übergang in die Tagesstätte ausgesprochen.