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Bundesfreiwilligendienst (BFD)
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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Auch die Lebenshilfe Bremerhaven bietet Plätze im Arbeitsbereich der Anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder der Tagesstätte. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig, die Gruppen werden von jeweils einem/r Gruppenleiter/in betreut, die durch Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst unterstützt werden.
Zu Ihren Aufgaben in unserer Einrichtung gehören die Unterstützung der Arbeit mit erwachsenen, überwiegend geistig behinderten Menschen, Hilfestellung bei der Anleitung und Betreuung in der Gruppe, pädagogische und pflegerische Hilfen, Begleitung der Gruppe bei Außenaktivitäten und Begleitung der Mitarbeiter/innen zu Förderangeboten.

Fragen und Antworten zum BFD

Wann beginnt der BFD?

Je nachdem wann die einzelnen Stellen frei werden, in der Regel jedoch zum 1. September eines jeden Jahres.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bewerber:innen, die sich für das BFD interessieren, müssen ihre Schulzeit beendet haben. Die Bewerber:innen  müssen mindestens 16 Jahre alt sein – eine Altersobergrenze gibt es nicht. Die Eignung zum Einsatz im sozialen Bereich und die Bereitschaft zur Arbeit und Betreuung von Menschen mit einer Behinderung müssen gegeben sein.

Welche Leistungen gibt es?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Fortbildung während des Jahres. Die Kosten hierfür trägt die Lebenshilfe. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Taschen- und Verpflegungsgeld in Höhe von mindestens  EUR 370. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden von der Lebenshilfe gezahlt; in der Regel besteht der Kindergeldanspruch weiter. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht Urlaub von 26 Tagen für ein Jahr zu.

Wird der BFD als Praktikum anerkannt?

Dieses ist abhängig von der Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte oder vom Studiengang und der Hochschule. Im Regelfall erfolgt eine Anerkennung. Gerne setzen wir uns mit den Ausbildungsbetrieben oder Hochschulen in Verbindung.

Welche Fortbildungen gibt es?

Der BFD beginnt in der Regel mit einem einrichtungsinternen Einweisungsseminar. Hier lernt man die Einrichtung, seine Rechte und Pflichten kennen, erfährt etwas über Behinderungsbilder und den Umgang mit Hilfsmitteln. Im Laufe des Jahres finden vier externe Seminarwochen des Bundesamtes für zivilgesellschaftliche Angelegenheiten und ein dreitägiges Seminar durch die Einrichtung statt.

Bewerbungsverfahren

Für den BFD sind Bewerbungen jederzeit möglich. Da die Nachfrage nach den Stellen jedoch sehr hoch ist und nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, empfiehlt sich eine rechtzeitige Bewerbung. Das Bewerbungsverfahren läuft in der Regel ab November des Vorjahres. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören neben dem Bewerbungsanschreiben zwei Passfotos, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und ggf. Kopie der Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten, Erste-Hilfe-Kurs etc. Beim Einreichen von Bewerbungen bitte auf Mappen und Klarsichthüllen verzichten und nur Kopien einreichen.

Thorsten Strüver

Tel. 0471 80050-822

E-Mail schreiben

Bewerbungsadresse:
Lebenshilfe Bremerhaven e. V.
Thorsten Strüver
Hakenweg 25
27578 Bremerhaven

Mail an : freiwilligendienste@lebenshilfe-bremerhaven.de