Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Seit dem Jahre 2012 bietet die Lebenshilfe in ihren Einrichtungen das Freiwillige Soziale Jahr an. Es löst das bis dahin durchgeführte Berufsvorbereitende Soziale Jahr ab. Die Lebenshilfe bietet in ihren unterschiedlichen Einrichtungen jungen Menschen damit eine umfassende Orientierung und oft auch einen Start in das Berufsleben an.
Was ist das FSJ?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) richtet sich an junge Menschen, die bald ihre Schule beendet haben und bei denen Überlegungen zur Berufswahl anstehen. Es dient der Orientierung, gerade, wenn ein Beruf im sozialen Bereich angestrebt wird. Beim FSJ erproben junge Menschen ihre ersten Schritte in die zukünftige Arbeitswelt, angeleitet durch langjährige, berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das FSJ bietet die Möglichkeit, Erfahrungen im Berufsalltag zu sammeln und sich praxisbezogen auf Beruf, Ausbildung oder Studium vorzubereiten. Während des FSJ engagieren sich junge Menschen in einem der praxisbezogenen und fachlichen Schwerpunkte.
Welche Ziele und Inhalte gibt es?
Im Rahmen des FSJ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance, in unserer Einrichtung eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und neue zu erwerben, neue Menschen in verschiedenen Lebenssituationen kennenzulernen, ihr Leben „auf eigene Füße zu stellen“, ihre Vorstellungen von einem eventuellen späteren Ausbildungsweg im sozialen Bereich zu klären und zu lernen, wie sie die Interessen und Bedürfnisse anderer erkennen und bewerten, und wie sie ihre eigenen formulieren und durchsetzen können.
Durch die Möglichkeit, das Einsatzgebiet aus einem der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in der Einrichtung auszuwählen, haben die Bewerber die Chance, sich einer Aufgabe zu stellen, die seinem Interesse oder sogar dem späteren Berufsziel entspricht.
Die Einführung und Anleitung in die verschiedenen Tätigkeitsfelder erfolgt durch den Sozialdienst unserer Werkstätten. Die Begleitung in den einzelnen Gruppen wird durch pädagogisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sichergestellt. Neben dem Vorstellen und Kennenlernen unserer Einrichtung gehört auch die Teilnahme an Fortbildungen und Anleitungsgesprächen zu den Aufgaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das FSJ interessieren, müssen ihre Schulzeit beendet haben. Die Eignung zum Einsatz im sozialen Bereich und die Bereitschaft zur Arbeit und Betreuung von Menschen mit einer Behinderung müssen gegeben sein.
Welche Leistungen gibt es?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Fortbildung während des Jahres. Die Kosten hierfür trägt die Lebenshilfe. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Taschen- und Verpflegungsgeld in Höhe von insgesamt EUR 370. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden von der Lebenshilfe gezahlt; in der Regel besteht der Kindergeldanspruch weiter. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht Urlaub von 26 Tagen für ein Jahr zu.
Wird das FSJ als Praktikum anerkannt?
Dieses ist abhängig von der Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte oder vom Studiengang und der Hochschule. Im Regelfall erfolgt eine Anerkennung. Gerne setzen wir uns mit den Ausbildungsbetrieben oder Hochschulen in Verbindung.
Welche Fortbildungen gibt es?
Das FSJ beginnt in der Regel mit einem einrichtungsinternen Einweisungsseminar. Hier lernt man die Einrichtung, seine Rechte und Pflichten kennen, erfährt etwas über Behinderungsbilder und den Umgang mit Hilfsmitteln.
Bewerbungsverfahren
Für das FSJ kann man sich jederzeit bewerben. Da die Nachfrage nach den Stellen jedoch sehr hoch ist und nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, empfiehlt sich eine rechtzeitige Bewerbung. Das Bewerbungsverfahren läuft in der Regel ab November des Vorjahres.
Bewerbungsadresse:
Lebenshilfe Bremerhaven e. V.
Thorsten Strüver
Hakenweg 25
27578 Bremerhaven
Mail an: freiwilligendienste@lebenshilfe-bremerhaven.de